🇦🇹Speziell für österreichische Vermieter

Die Vermietersoftware
für Österreich – endlich MRG-konform verwalten.

Betriebskostenabrechnung nach §21 MRG, österreichische Mietverträge und Steuer-Export für Ihre Einkommensteuererklärung – alles in einer Plattform. Keine deutschen Behelfslösungen mehr.

Keine Kreditkarte
DSGVO-konform, EU-Hosting
Dauerhaft kostenlos
Betriebskostenabrechnung
BK-Abrechnung 2025
nach §21 MRG
Frist: 30.06.2026
Gesamtkosten
€8.420
Vorauszahlungen
€9.120
Josefstädter Str. 42
1080 Wien · Vollanwendung
€700
Guthaben
Annenstraße 18
8020 Graz · Teilanwendung
€1.640
/Monat
MRG-konform
§21 Betriebskosten
Frist-Erinnerung
30. Juni
Das Problem

Warum deutsche Vermietersoftware für österreichische Vermieter nicht funktioniert

Sie verwalten Ihre Immobilien in Österreich – aber Ihre Software kennt nur deutsches Mietrecht? Die meisten Vermieterprogramme am Markt sind für den deutschen BGB-Raum entwickelt. Für österreichische Vermieter bedeutet das: falsche Vorlagen, falsche Fristen, falsches Recht.

Falscher Betriebskostenkatalog

Deutsche Tools kennen die Betriebskostenverordnung (BetrKV) – nicht §21 MRG. Die Kostenpositionen, Verteilungsschlüssel und die Unterscheidung zwischen MRG-Vollanwendung und Teilanwendung? Fehlanzeige. Die Folge: Sie erstellen Abrechnungen, die vor der Schlichtungsstelle nicht standhalten.

Falsche Abrechnungsfrist

In Deutschland haben Vermieter bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit für die Nebenkostenabrechnung. In Österreich gilt: Die Betriebskostenabrechnung muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres vorliegen und im Haus aufgelegt werden. Deutsche Software erinnert Sie an die falsche Frist.

Keine Richtwertmiete

Die Richtwertmiete gibt es nur in Österreich. Deutsche Tools können sie weder berechnen noch referenzieren. Wenn Sie eine Altbauwohnung im MRG-Vollanwendungsbereich vermieten, brauchen Sie diese Referenz – nicht den deutschen Mietspiegel.

Altbau/Neubau – die entscheidende Unterscheidung fehlt

In Österreich entscheidet die Frage „Altbau oder Neubau?" über den gesamten Rechtsrahmen: Vollanwendung, Teilanwendung oder Vollausnahme des MRG. Das betrifft Mietzinshöhe, Betriebskosten, Kündigungsschutz – alles. Kein deutsches Tool bildet das ab.

Falsches Steuerformular

Deutsche Vermietersoftware exportiert für die Anlage V. Österreichische Vermieter brauchen die Vorbereitung für die Einkommensteuererklärung (E1) und die Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (E1b).

mietly ist anders. Entwickelt für den österreichischen Markt – mit dem MRG als Grundlage, nicht als Fußnote.

Vergleich

mietly vs. deutsche Vermietersoftware – der ehrliche Vergleich

Wir haben die beliebtesten Vermieterprogramme aus Vermieter-Perspektive verglichen – mit einem klaren Fokus: Was brauchen Sie als Vermieter in Österreich wirklich?

Funktion
m
mietly
objegoimmocloudvermietet.de
Betriebskosten nach §21 MRG
Abrechnungsfrist 30.6. (AT)
MRG Voll-/Teilanwendung
Richtwertmiete-Referenz
AT-Mietvertrag-Vorlagen
Steuer-Export (E1/E1b)
Nutzflächenberechnung §17 MRG
Objektverwaltung
Dokumentenmanagement
Bankanbindung
Bald
Mobile App
Bald
Kostenloser Plan
1 Immobilie
Eingeschränkt
45 Tage Test
Eingeschränkt
EU-Hosting / DSGVO
AT/DE
DE
DE
DE

Stand Februar 2026. Angaben zu Drittanbietern nach bestem Wissen. Funktionsumfang kann sich ändern.

Kurz gesagt: Für die Standardfunktionen bieten alle Tools solide Lösungen. Aber: Wenn Sie in Österreich vermieten, brauchen Sie Software, die Ihr Recht kennt.

Jetzt kostenlos testen
FAQ

Häufige Fragen zur Immobilienverwaltung in Österreich

Das hängt davon ab, ob Ihre Immobilie dem MRG im Vollanwendungsbereich unterliegt. Wenn ja, regelt §21 MRG taxativ, welche Kosten umlagefähig sind – darunter Wasserkosten, Kanalgebühren, Rauchfangkehrung, Müllabfuhr, Hausversicherung, Beleuchtung der Allgemeinflächen, Aufzugsbetrieb und Verwaltungskosten. Reparaturen, Instandhaltungsrücklagen oder Rechtsanwaltskosten dürfen nicht als Betriebskosten verrechnet werden.

Bei Neubauwohnungen oder Objekten in der MRG-Teilanwendung ist die Vertragsfreiheit größer: Hier definiert der Mietvertrag, welche Positionen verrechnet werden.

mietly kennt beide Szenarien und führt Sie durch die korrekte Abrechnung – abhängig vom Anwendungsbereich Ihres Objekts.

Im MRG-Vollanwendungsbereich müssen Vermieter die Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres legen und an einer geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht auflegen. Wird diese Frist versäumt, tritt Präklusion ein – der Vermieter kann die Kosten nicht mehr nachfordern.

Ein allfälliges Guthaben oder eine Nachzahlung wird mit dem übernächsten Zinstermin nach Abrechnung fällig.

mietly erinnert Sie rechtzeitig an die Abrechnungsfrist und erstellt die Abrechnung im gesetzeskonformen Format.

Die Unterscheidung ist entscheidend für Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter:

  • MRG-Vollanwendung gilt typischerweise für Altbauwohnungen (Gebäude mit Baubewilligung vor 1945 bzw. 1953) und geförderte Neubauten. Hier sind Mietzinshöhe, Betriebskostenkatalog und Kündigungsschutz streng reguliert.
  • MRG-Teilanwendung gilt z.B. für frei finanzierte Neubauwohnungen. Hier greifen nur einzelne Schutzbestimmungen – etwa zum Kündigungsschutz – während bei Mietzins und Betriebskosten weitgehend Vertragsfreiheit herrscht.
  • MRG-Vollausnahme betrifft z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser. Das MRG findet praktisch keine Anwendung.

mietly fragt Sie bei der Objektanlage, in welchen Anwendungsbereich Ihre Immobilie fällt, und passt Vorlagen, Berechnungen und Erinnerungen automatisch an.

Gesetzlich vorgeschrieben ist keine Software. Aber: Als Vermieter in Österreich sind Sie verpflichtet, eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung zu erstellen, die gesetzlichen Fristen einzuhalten und Belege zur Einsicht bereitzuhalten. Fehler in der Abrechnung können bei der Schlichtungsstelle oder dem Bezirksgericht angefochten werden – und kosten Sie im Zweifel Geld.

Eine spezialisierte Vermietersoftware wie mietly hilft Ihnen, diese Pflichten korrekt zu erfüllen, spart Ihnen jährlich Stunden an Arbeit und reduziert das Risiko von Fehlern bei der Abrechnung.

Ab einer Immobilie lohnt sich der Einstieg – bei mietly ist die erste Immobilie dauerhaft kostenlos.

Ja. mietly funktioniert für alle österreichischen Bundesländer. Die Software berücksichtigt die bundesweiten Regelungen des MRG ebenso wie länderspezifische Besonderheiten – etwa die Richtwertmiete, deren Höhe je nach Bundesland unterschiedlich ist.

Egal ob Zinshauswohnung in Wien, Eigentumswohnung in Graz oder Einfamilienhaus in Salzburg – mietly passt sich Ihrem Objekt an.

Die Unterschiede sind erheblich:

Österreich Deutschland
Rechtsgrundlage§21 MRG§556 BGB + BetrKV
Abrechnungsfrist30. Juni31. Dezember
KostenverteilungNutzfläche (§17 MRG)Wohnfläche / Verbrauch
VerwaltungskostenUmlagefähigNicht umlagefähig
StreitschlichtungSchlichtungsstelleAmtsgericht
AuflegungspflichtJa (im Haus)Nein

Deutsche Vermietersoftware bildet diese Unterschiede nicht ab. mietly wurde von Grund auf für das österreichische und deutsche Mietrecht gebaut.

Ja. mietly wird ausschließlich auf EU-Servern gehostet – in deutschen und österreichischen Rechenzentren. Alle sensiblen Daten (Bankverbindungen, Ausweisdaten) sind verschlüsselt gespeichert. Sie können jederzeit alle Ihre Daten exportieren oder löschen lassen.

Als europäisches Unternehmen ist DSGVO-Konformität für uns keine Pflichtübung, sondern Grundprinzip.

Für die Verwaltung einer Immobilie ist mietly dauerhaft kostenlos – mit allen Kernfunktionen: Betriebskostenabrechnung, Objektverwaltung, Dokumentenmanagement und Finanzübersicht. Für mehrere Immobilien gibt es gestaffelte Abo-Modelle.

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