🇦🇹Abgestimmt auf österreichisches Mietrecht

Betriebskostenabrechnung
für Österreich – rechtssicher erstellen mit mietly.

Die Betriebskostenabrechnung nach §21 MRG ist komplex: Welche Kosten sind umlagefähig? Welcher Verteilungsschlüssel gilt? Was passiert bei Fristversäumnis? mietly führt Sie Schritt für Schritt durch die Abrechnung – abgestimmt auf österreichisches Mietrecht.

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MRG-konformer Betriebskostenkatalog
Frist-Erinnerung inklusive
Betriebskostenabrechnung 2025
Josefstädter Str. 42
1080 Wien · MRG-Vollanwendung
§21 MRG
Wasserversorgung€1.240
Rauchfangkehrung€380
Müllabfuhr€1.860
Feuerversicherung€920
Hausbetreuung€2.400
Gesamtbetriebskosten€8.420
Mieteranteil (15%)€1.263
Guthaben für Mieter€137
MRG-konform
§21 Betriebskosten
Frist-Erinnerung
30. Juni
Schritt für Schritt

Betriebskostenabrechnung erstellen – in 4 Schritten

Von der Objektanlage bis zur druckfertigen Abrechnung: mietly führt Sie durch den gesamten Prozess – konform mit dem Mietrechtsgesetz.

01

Objekt und MRG-Anwendungsbereich festlegen

Legen Sie Ihr Objekt in mietly an und bestimmen Sie den Anwendungsbereich: MRG-Vollanwendung (typisch für Altbauten), MRG-Teilanwendung (frei finanzierte Neubauten) oder Vollausnahme (Ein-/Zweifamilienhäuser). mietly passt den Betriebskostenkatalog und die Abrechnungslogik automatisch an.

02

Betriebskosten erfassen

Erfassen Sie alle angefallenen Kosten im Abrechnungszeitraum. Im MRG-Vollanwendungsbereich zeigt mietly nur die gesetzlich zulässigen Kostenpositionen nach §21 MRG an – so können Sie gar nicht versehentlich nicht-umlagefähige Kosten einbuchen.

03

Verteilungsschlüssel prüfen

mietly berechnet den Anteil jedes Mieters automatisch nach dem Nutzflächenschlüssel (§17 MRG). Leerstehende, aber vermietbare Objekte werden korrekt berücksichtigt: Die Kosten dafür tragen Sie als Vermieter.

04

Abrechnung erstellen und fristgerecht vorlegen

mietly generiert eine nachvollziehbare, MRG-konforme Betriebskostenabrechnung als PDF. Sie enthält alle Pflichtangaben: Kostenpositionen, Gesamtkosten, Verteilungsschlüssel, Mieteranteil und das Ergebnis.

Leitfaden

Betriebskostenabrechnung in Österreich: Der vollständige Leitfaden für Vermieter

Welche Gesetze regeln die Betriebskostenabrechnung in Österreich?

Die Betriebskostenabrechnung in Österreich basiert auf drei Gesetzen:

  • Mietrechtsgesetz (MRG) – §§ 21-24: Definiert den Betriebskostenkatalog und die Abrechnungsregeln für Objekte im Voll- und Teilanwendungsbereich.
  • Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – Gilt für Genossenschaftswohnungen. Ähnliche Regeln wie MRG, aber mit eigenen Fristen.
  • Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) – Regelt die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten bei Gemeinschaftsanlagen separat.

Fällt Ihr Mietobjekt in die Vollausnahme des MRG (z.B. Ein-/Zweifamilienhaus, frei finanzierter Neubau ohne MRG-Verweis im Vertrag), gilt §1099 ABGB: Ohne vertragliche Vereinbarung müssten Sie als Vermieter alle Lasten selbst tragen. In der Praxis wird die Betriebskostenübernahme durch den Mieter fast immer vertraglich geregelt.

mietly fragt bei der Objektanlage den MRG-Anwendungsbereich ab und wendet automatisch die korrekten gesetzlichen Regeln an – für MRG, WGG und ABGB-basierte Mietverhältnisse.

Welche Betriebskosten dürfen in Österreich auf Mieter umgelegt werden?

Im MRG-Vollanwendungsbereich (§21 Abs. 1 MRG) ist der Katalog abschließend (taxativ). Nur diese Kosten dürfen als Betriebskosten verrechnet werden:

Umlagefähige Betriebskosten nach §21 MRG

KostenpositionBeispiele / Erklärung
WasserversorgungWassergebühren, Kanalbenützungsgebühren
Eichung, Wartung, AblesungKosten für Messvorrichtungen
RauchfangkehrungGesetzlich vorgeschriebene Kehrung und Überprüfung
KanalräumungReinigung der Kanalisation
MüllabfuhrKosten der kommunalen Müllentsorgung
SchädlingsbekämpfungProfessionelle Bekämpfung falls erforderlich
Beleuchtung AllgemeinflächenStrom für Stiegenhäuser, Höfe, Durchgänge
FeuerversicherungPflichtversicherung des Gebäudes
HaftpflichtversicherungGebäude-Haftpflicht
Leitungswasserschäden-Vers.Inkl. Korrosionsschäden
Sonstige VersicherungenGlasbruch, Sturmschäden – nur mit Mietermehrheit
GrundsteuerÖffentliche Abgabe
GemeinschaftsanlagenAufzug, Heizung, Waschküche, Grünanlagen
VerwaltungskostenPauschaliert nach Ausstattungskategorie pro m²/Jahr
HausbetreuungReinigung, Schneeräumung, Gehsteigbetreuung

Nicht umlagefähig (häufige Fehler)

KostenpositionWarum nicht umlagefähig
Reparaturen und InstandhaltungErhaltungspflicht des Vermieters
InstandhaltungsrücklageDarf nicht als Betriebskosten verrechnet werden
RechtsanwaltskostenEigenes Kostenrisiko des Vermieters
Inkasso- und PortokostenNicht im MRG-Katalog
Manipulations-/EDV-GebührenNicht im MRG-Katalog
Strom/Heizung einzelner WohnungenIndividuelle Kosten des Mieters

Bei MRG-Teilanwendung oder Vollausnahme

Hier gilt Vertragsfreiheit – die Betriebskosten richten sich nach dem, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Häufig wird auf §§ 21-23 MRG verwiesen, wodurch der gesetzliche Katalog auch für diese Mietverhältnisse gilt. Ohne eine solche Vereinbarung oder eine eigene Auflistung kann der Vermieter keine Betriebskosten umlegen (§1099 ABGB).

Der OGH hat 2025 (6 Ob 162/24b) klargestellt, dass auch außerhalb des Vollanwendungsbereiches Betriebskosten vertraglich auf Mieter umgelegt werden können – eine wichtige Bestätigung der bisherigen Praxis.

mietly zeigt bei Objekten im MRG-Vollanwendungsbereich nur die gesetzlich zulässigen Kostenpositionen an. Nicht-umlagefähige Kosten können nicht versehentlich eingebucht werden. Bei Teilanwendung/Vollausnahme können Sie die Kostenpositionen frei definieren.

Betriebskostenabrechnung Frist Österreich: Wann muss die Abrechnung vorliegen?

Die zentrale Frist: 30. Juni

Im MRG-Vollanwendungsbereich und bei WGG-Wohnungen muss die Betriebskostenabrechnung für das vergangene Kalenderjahr bis spätestens 30. Juni des Folgejahres gelegt werden.

Wichtig: „Gelegt“ bedeutet, dass eine Aufstellung der Kostenpositionen vorliegen muss. Die Abrechnung muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht inhaltlich korrekt sein – Korrekturen sind bis zum 31. Dezember möglich.

Was passiert bei Fristversäumnis?

Werden die Kosten nicht innerhalb der Jahresfrist (bis 31.12.) geltend gemacht, tritt Präklusion ein: Der Vermieter kann diese Kosten nicht mehr vom Mieter einfordern.

Fälligkeiten im Überblick

EreignisFrist
Betriebskostenabrechnung legenBis 30. Juni des Folgejahres
Belege nachreichen / korrigierenBis 31. Dezember des Folgejahres
Nachzahlung / Guthaben fälligÜbernächster Zinstermin nach Abrechnung
Heiz-/Warmwasserabrechnung (HeizKG)6 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode
Mieter-Einspruchsfrist (MRG)3 Jahre rückwirkend
Mieter-Einspruchsfrist (WGG)6 Monate

Beispiel: Sie legen die Betriebskostenabrechnung 2025 am 15. Juni 2026 vor. Der übernächste Zinstermin ist der 1. August 2026. Bis dahin muss der Mieter eine Nachzahlung leisten – oder Sie ein Guthaben auszahlen.

Sonderfall Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung: Bei Gemeinschaftsheizanlagen regelt das HeizKG eine eigene Abrechnungsperiode. Diese muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen. Die Abrechnung ist innerhalb von 6 Monaten nach Ende dieser Periode zu erstellen.

mietly erinnert Sie automatisch an die 30. Juni-Frist per E-Mail und In-App-Benachrichtigung – ab April, damit Sie genug Vorlaufzeit haben. Bei kritischem Fristablauf erhalten Sie zusätzlich eine SMS.

Nutzflächenschlüssel: So werden die Betriebskosten auf Mieter verteilt

Im MRG-Vollanwendungsbereich bestimmt sich der Anteil eines Mieters an den Gesamtbetriebskosten grundsätzlich nach dem Nutzflächenschlüssel (§17 MRG):

Mieteranteil = (Nutzfläche Wohnung / Gesamtnutzfläche aller vermietbaren Objekte) × Gesamtbetriebskosten

Was zählt zur Nutzfläche:

  • Bodenfläche der Wohnung
  • Loggien (überdachte Balkone)

Was zählt NICHT dazu:

  • Keller, Abteile
  • Balkone, Terrassen
  • Gärten
  • Durchbrüche, Wandstärken
  • Treppen, Allgemeinflächen

Wichtig bei Leerstand: Leerstehende, aber grundsätzlich vermietbare Objekte müssen bei der Verteilung berücksichtigt werden – den Kostenanteil für leerstehende Wohnungen trägt der Vermieter.

Abweichender Schlüssel: Ein anderer Verteilungsschlüssel ist nur zulässig, wenn er schriftlich zwischen dem Vermieter und allen Mietern vereinbart wurde.

mietly berechnet den Nutzflächenschlüssel automatisch auf Basis der bei der Objektanlage erfassten Flächen. Leerstehende Einheiten werden korrekt als Vermieter-Anteil ausgewiesen.

Auflegungspflicht: Wo und wie muss die Abrechnung bereitgestellt werden?

Im MRG-Vollanwendungsbereich reicht es nicht, die Abrechnung einfach an den Mieter zu schicken. Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung an einer geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht auflegen – z.B. am schwarzen Brett, beim Hausbesorger oder in einem zugänglichen Aushangkasten.

Mieterrechte:

  • Einsicht in die Abrechnung und in die Originalbelege
  • Recht auf Kopien der Belege (gegen Kostenersatz)
  • Einsichtsfrist: 6 Monate ab Auflegung der Abrechnung

Bei WGG-Wohnungen (Genossenschaften) muss die Abrechnung dem Mieter zugestellt werden – die bloße Auflegung im Haus genügt nicht.

mietly erstellt druckfertige PDF-Abrechnungen, die Sie sowohl im Haus auflegen als auch digital an Ihre Mieter übermitteln können. Alle Belege sind im System archiviert und können bei Einsichtsverlangen sofort bereitgestellt werden.

Die 7 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung – und wie Sie sie vermeiden

1

Nicht-umlagefähige Kosten verrechnet

Reparaturen, Instandhaltungsrücklagen oder EDV-Gebühren haben in der Betriebskostenabrechnung nichts verloren. Mieter können diese Positionen bei der Schlichtungsstelle anfechten – bis zu 3 Jahre rückwirkend.

2

Frist versäumt

Wird die Abrechnung nicht bis 30.6. gelegt, tritt nach der Jahresfrist (31.12.) Präklusion ein. Die Kosten sind dann endgültig verloren.

3

Falscher Verteilungsschlüssel

Die Verteilung nach Kopfzahl oder Personenanzahl ist im MRG-Bereich nicht zulässig – es gilt der Nutzflächenschlüssel.

4

Leerstand auf Mieter umgelegt

Die Kosten für leerstehende, vermietbare Wohnungen dürfen nicht auf die bestehenden Mieter verteilt werden.

5

Keine Belegeinsicht gewährt

Mieter haben ein gesetzliches Recht auf Einsicht in die Originalbelege. Die Verweigerung kann zur Anfechtung der gesamten Abrechnung führen.

6

Heizkostenabrechnung nicht separat

Bei Gemeinschaftsheizanlagen muss die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung nach dem HeizKG separat erstellt werden.

7

Kein Unterschied Altbau/Neubau

Im MRG-Vollanwendungsbereich gelten strenge Regeln. Im Neubau kommt es auf den Mietvertrag an. Wer pauschal die MRG-Regeln anwendet, erstellt fehlerhafte Abrechnungen.

mietly verhindert die häufigsten Fehler systematisch: Der MRG-konforme Kostenkatalog blockiert nicht-umlagefähige Positionen, der Nutzflächenschlüssel wird automatisch berechnet, und Frist-Erinnerungen sorgen dafür, dass Sie keine Deadline verpassen.

Features

Wie mietly Ihre Betriebskostenabrechnung vereinfacht

MRG-konformer Kostenkatalog

Nur die Kostenpositionen, die Sie laut §21 MRG tatsächlich umlegen dürfen. Kein Rätselraten, keine Anfechtungsgefahr.

Automatischer Nutzflächenschlüssel

Berechnet den Mieteranteil korrekt nach §17 MRG – inklusive Leerstandsberücksichtigung und Loggia-Einrechnung.

Frist-Erinnerungen

Automatische Benachrichtigungen ab April für die 30. Juni-Frist. Per E-Mail, In-App und bei kritischem Ablauf per SMS.

Druckfertige PDF-Abrechnung

Nachvollziehbar, MRG-konform, versandfertig. Zum Auflegen im Haus und zum digitalen Versand an Ihre Mieter.

Akonto-Vergleich

Vergleicht automatisch die monatlichen Betriebskosten-Pauschalen mit den tatsächlichen Kosten. Zeigt Guthaben oder Nachzahlung pro Mieter.

Belegarchiv

Alle Rechnungen und Belege digital gespeichert. Bei Einsichtsverlangen eines Mieters sofort abrufbar.

FAQ

Häufige Fragen zur Betriebskostenabrechnung in Österreich

Im MRG-Vollanwendungsbereich und bei WGG-Wohnungen muss die Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres gelegt werden. „Gelegt“ heißt: Eine Aufstellung der Kostenpositionen muss vorliegen und im Haus aufgelegt sein. Die inhaltliche Richtigkeit kann noch bis 31. Dezember nachgebessert werden, indem Belege nachgereicht werden. Nach Ablauf dieser Jahresfrist tritt Präklusion ein – der Vermieter kann die Kosten nicht mehr einfordern.

Bei der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (HeizKG) gilt eine Frist von 6 Monaten nach Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode. Diese muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen.

Werden die Betriebskosten nicht fristgerecht geltend gemacht (Jahresfrist bis 31.12.), tritt Präklusion ein. Das bedeutet: Sie können diese Kosten nicht mehr vom Mieter einfordern und müssen sie selbst tragen. Bereits geleistete Akonto-Zahlungen des Mieters bleiben davon unberührt – der Mieter hat aber keinen Anspruch auf Rückzahlung, wenn keine Abrechnung erfolgt.

mietly erinnert Sie automatisch ab April an die bevorstehende Frist, damit Sie rechtzeitig handeln können.

Im MRG-Vollanwendungsbereich dürfen nur die in §21 MRG aufgelisteten Kostenpositionen umgelegt werden. Ausdrücklich nicht umlagefähig sind: Reparatur- und Erhaltungskosten (z.B. Dach, Fassade, Aufzugsreparatur), Instandhaltungsrücklagen, Rechtsanwalts- und Inkassokosten, Verwaltungs-EDV-Gebühren sowie Strom- und Heizkosten der einzelnen Wohnungen.

Werden solche Kosten trotzdem verrechnet, kann der Mieter die Abrechnung bei der Schlichtungsstelle oder beim Bezirksgericht anfechten – bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Im MRG-Vollanwendungsbereich gilt der Nutzflächenschlüssel (§17 MRG): Der Anteil jedes Mieters berechnet sich aus dem Verhältnis der Nutzfläche seiner Wohnung zur Gesamtnutzfläche aller vermietbaren Objekte im Haus.

Beispiel: Gesamtnutzfläche des Hauses = 500 m², Wohnung des Mieters = 75 m². Der Mieteranteil beträgt 15% der Gesamtbetriebskosten. Leerstehende, aber vermietbare Wohnungen zählen zur Gesamtfläche – deren Kostenanteil trägt der Vermieter.

mietly berechnet diesen Schlüssel automatisch auf Basis der erfassten Wohnungsdaten.

Ja, im MRG-Vollanwendungsbereich muss die Abrechnung an einer geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht aufgelegt werden – z.B. am schwarzen Brett oder beim Hausbesorger. Eine bloße Zusendung per Post oder E-Mail genügt nicht als Ersatz für die Auflegung. Mieter haben zusätzlich das Recht, die Originalbelege einzusehen und gegen Kostenersatz Kopien anzufertigen.

Bei WGG-Wohnungen (Genossenschaften) muss die Abrechnung dem Mieter zugestellt werden.

In Österreich ist „Betriebskosten“ der gesetzlich korrekte Begriff (§21 MRG). „Nebenkosten“ ist ein umgangssprachlicher Überbegriff, der in Deutschland gebräuchlicher ist. In der Praxis werden beide Begriffe oft synonym verwendet. Im rechtlichen Kontext sollten Sie in Österreich jedoch immer von „Betriebskosten“ sprechen – insbesondere in der Abrechnung und im Mietvertrag.

mietly verwendet durchgehend die österreichische Terminologie, damit Ihre Dokumente rechtlich einwandfrei sind.

Ja – und es ist empfehlenswert. Die händische Erstellung in Excel ist fehleranfällig, zeitaufwändig und berücksichtigt keine gesetzlichen Änderungen automatisch. Eine spezialisierte Vermietersoftware wie mietly stellt sicher, dass nur umlagefähige Kosten verrechnet werden, der Verteilungsschlüssel korrekt berechnet wird und Sie keine Fristen versäumen.

mietly ist für die erste Immobilie dauerhaft kostenlos – inklusive der vollständigen Betriebskostenabrechnung nach MRG.

Im MRG-Vollanwendungsbereich kann ein Mieter bis zu 3 Jahre rückwirkend Einspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen – bei der Schlichtungsstelle oder beim zuständigen Bezirksgericht. Bei WGG-Wohnungen (Genossenschaften) und für Heizkosten nach dem HeizKG gilt eine kürzere Frist von 6 Monaten.

Umso wichtiger ist es, Ihre Abrechnungen korrekt und belegbar zu erstellen – mietly archiviert alle Belege digital, sodass Sie auch nach Jahren alles nachweisen können.

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Keine Excel-Vorlagen, keine Rechtsunsicherheit, keine verpassten Fristen. mietly erstellt Ihre MRG-konforme Betriebskostenabrechnung Schritt für Schritt – korrekt, nachvollziehbar und druckfertig.

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